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Vorführwagen kaufen
Vorführwagen werden von den Händlern in der Regel nach 6 - 12 Monaten verkauft,
und gelten von der Begrifflichkeit als Vorführwagen, wenn der Wagen auf den
Händler als Erstbesitzer zugelassen ist.
Bei der Garantie hängt es auch vom jeweiligen Händler ab, wobei es sich hier
meist um eine Restgarantiezeit handelt, die dann zwischen 12 - 24 Monaten liegt.
Der Händler hat hier somit im gesetzlichen Rahmen die Möglichkeit die
Gewährleistung - je nach Ermessen - zu verkürzen, da ein Vorführwagen eindeutig
gebraucht, und somit als Gebrauchtwagen zu führen ist.
Bei einem Vorführwagen handelt es sich in der Regel um einen Wagen der von
Kunden zum Zweck von Probefahrten genutzt wurde, und dementsprechend einen hohen
Kilometerstand aufweisen kann, oder es ist ein Vorführwagen der zum größten Teil
im Ausstellungsraum stand.
Man sollte jedoch beachten, dass auch diese Wagen können Abnutzungsspuren
aufweisen, welche z.B. durch Probesitzen der Kunden, oder das testen der
Innenausstattung wie dem Radio, der Heizung etc. zustande kamen. Eine genaue
Untersuchung des Fahrzeuges auf Abnutzungsspuren, Kratzer etc. sollte hier vom
potentiellen Käufer erfolgen, und dann eine Einigung mit dem Händler angestrebt
werden.
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