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Unfallwagen verkaufen




Unfallwagen sind ein riesiges Geschäft. Auch wenn einem der eigene Wagen nach dem Unfall nicht mehr besonders attraktiv vorkommt, gibt es doch ein riesiges Heer von Aufkäufern, die das defekte Fahrzeug nur allzu gerne abnehmen.

Die Verwertung kann durch Zerlegung in wertvolle Ersatzteile erfolgen, oder das Fahrzeug wird in einen Wirtschaftsraum exportiert, wo durch geringere Stundenlöhne eine Reparatur noch lohnend ist.

Die Aufkäufer haben durch ihre Markterfahrung einen immensen Vorteil gegenüber den Verkäufern. Dieser Vorteil wird in der Regel gnadenlos ausgenutzt und macht diesen Geschäftszweig so ungemein attraktiv und lukrativ.Für den Verkäufer gilt es deshalb, eine realistische Einschätzung über den Restwert des Unfallwagens zu gewinnen.

Ist der Wagen vollkaskoversichert, ist die Situation relativ einfach: bei schweren Schäden wird vom Versicherer ein Restwertgutachten erstellt. Teil dieses Gutachtens ist die Ermittlung des Restwertes. Dafür werden einige dem Versicherer bekannte Verwerter angeschrieben, die anhand des Gutachtens ein Gebot abgeben. Das Höchstgebot ist dann die Bewertungs- und Abrechnungsgrundlage für den Versicherer. Der Gebotspreis wird vom Bieter eine gewisse Zeit garantiert, danach ist dieser Preis nicht mehr verbindlich.

Tatsächlich lassen sich - abhängig vom Alter des Fahrzeugs, von der Marke und der Ausstattungsvariante - Preise erzielen, die zum Teil weit über dem ersten Gebot liegen.

Liegt kein Gutachten mit Restwert vor, sollte man sich Rat von seiner Werkstatt einholen oder einen Gutachter formlos um eine Einschätzung bitten. Mit dieser "Daumenzahl" kann man dann in die Verhandlung gehen. Der Verkäufer sollte hoch ansetzen und zäh bleiben.

Der Aufkäufer braucht die vollständigen Fahrzeugpapiere, zahlt in der Regel bar und holt das Fahrzeug ab.




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