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Unfallwagen verkaufen
Unfallwagen sind ein riesiges Geschäft. Auch wenn einem der eigene Wagen nach dem
Unfall nicht mehr besonders attraktiv vorkommt, gibt es doch ein riesiges Heer von
Aufkäufern, die das defekte Fahrzeug nur allzu gerne abnehmen.
Die Verwertung kann durch Zerlegung in wertvolle Ersatzteile erfolgen, oder das
Fahrzeug wird in einen Wirtschaftsraum exportiert, wo durch geringere Stundenlöhne
eine Reparatur noch lohnend ist.
Die Aufkäufer haben durch ihre Markterfahrung einen immensen Vorteil gegenüber den
Verkäufern. Dieser Vorteil wird in der Regel gnadenlos ausgenutzt und macht diesen
Geschäftszweig so ungemein attraktiv und lukrativ.Für den Verkäufer gilt es deshalb,
eine realistische Einschätzung über den Restwert des Unfallwagens zu gewinnen.
Ist der Wagen vollkaskoversichert, ist die Situation relativ einfach: bei schweren
Schäden wird vom Versicherer ein Restwertgutachten erstellt. Teil dieses Gutachtens
ist die Ermittlung des Restwertes. Dafür werden einige dem Versicherer bekannte
Verwerter angeschrieben, die anhand des Gutachtens ein Gebot abgeben. Das Höchstgebot
ist dann die Bewertungs- und Abrechnungsgrundlage für den Versicherer. Der Gebotspreis
wird vom Bieter eine gewisse Zeit garantiert, danach ist dieser Preis nicht mehr
verbindlich.
Tatsächlich lassen sich - abhängig vom Alter des Fahrzeugs, von der Marke und der
Ausstattungsvariante - Preise erzielen, die zum Teil weit über dem ersten Gebot
liegen.
Liegt kein Gutachten mit Restwert vor, sollte man sich Rat von seiner Werkstatt
einholen oder einen Gutachter formlos um eine Einschätzung bitten. Mit dieser "Daumenzahl"
kann man dann in die Verhandlung gehen. Der Verkäufer sollte hoch ansetzen und zäh
bleiben.
Der Aufkäufer braucht die vollständigen Fahrzeugpapiere, zahlt in der Regel bar
und holt das Fahrzeug ab.
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