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Versicherungsklasse beim Autokauf
Ein Auto lässt sich heute durch verschiedene Finanzierungsangebote recht schnell und bequem kaufen. Doch der Besitz eines solchen Gefährtes ist auch nach dem Kauf mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Den größten Brocken dabei bilden die Kraftfahrzeugversicherungen.
Durch eine geschickte Auswahl des Fahrzeuges lassen sich diese Belastungen spürbar senken.
Ohne eine Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung darf in Deutschland kein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Die Höhe der Prämie für diese Versicherung hängt ganz wesentlich vom Fahrzeug und seiner Motorisierung ab. Dazu werden alle Kfz in so genannte Typklassen eingestuft. Bei der Kraftfahrzeug- Haftpflicht (KH) sind das die Typklassen 10 bis 25, bei den Kasko- Versicherungen werden die Kraftfahrzeuge zwischen 10 und 34 eingeordnet. Grundsätzlich gilt: je höher die Typklasse, umso höher fällt auch der jährlich zu zahlende Beitrag aus.
Mit der Einführung der Typklassen wurde von den deutschen Versicherern folgende Grundidee verfolgt. Die durch Kraftfahrzeuge verursachten Sach- und Personenschäden gehen alljährlich in die Millionen. Mit den Typklassen werden die einzelnen Fahrzeugtypen genau an der Regulierung ihres Schadenaufkommens beteiligt. Beliebte und preiswerte Einsteigerfahrzeugen, die vor allem von Fahranfängern gekauft werden, sind überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt und rangieren damit in eine höhere Typklasse. Berufliche Vielfahrer nutzen gern Fahrzeuge mit Dieselmotor und bilden damit für die Versicherungen ein höheres Risiko. Allerdings führen eine hohe Motorleistung und ein hoher Anschaffungspreis nicht automatisch zu einem Spitzenplatz in den Typklassen. Diese Fahrzeuge werden oft von erfahrenen Kraftfahrern geführt und daher seltener in Unfälle verwickelt. Über entsprechende Suchmaschinen im Internet lassen sich durch jeden Kaufinteressenten im Vorfeld die Typklassen seines bevorzugten Fahrzeuges ermitteln.
So ist beispielsweise bei den deutschen Versicherern der Golf VI mit einem 102 PS- Benzinmotor in die günstige Typklasse 15 (KH) eingeordnet. Das vergleichbare Fahrzeug mit Diesel- Aggregat (110 PS) wird unter Typklasse 18 berechnet. Der von Fahranfängern, weil in der Anschaffung sehr preiswert, gern gefahrene Golf III- Benziner mit 75 PS rangiert in dieser Liste bei Klasse 17.
Die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung reguliert die Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten. Hier hängt die Einteilung der Klassen nur von den Fahrern der einzelnen Fahrzeuge ab. Wenn also die Fahrer des Golf VI häufig Unfälle verursachen, so steigt dessen Einstufung. Da hier die statistischen Angaben über mehrere Jahre ausgewertet werden, bleibt die Einstufung über die Zeit relativ konstant.
Anders bei den freiwilligen Kasko- Versicherungen. Diese regulieren Schäden am eigenen Fahrzeug. Hier spielen die konkreten Instandsetzungs- und Materialkosten eine entscheidende Rolle. Da hier das statistische Material jedes Jahr ausgewertet wird, sind größere Sprünge in der Einstufung möglich.
So lassen sich durch die Auswahl des richtigen Fahrzeugs und den genauen Vergleich der Versicherungsbedingungen jährlich durchaus einige einhundert Euro sparen.
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