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Auto Kaufvertrag




Der Gebrauchtwagenmarkt boomt, ständig werden die tollsten Autos zu wahren "Schnäppchenpreisen" angeboten, wenn man den Annoncen der Tagespresse und den vollmundigen Versprechungen von eifrigen Autohändlern glauben schenken darf.

Wer sich ein Auto zulegen möchte, sollte nicht nur auf einen günstigen Kaufpreis achten.
Empfehlenswert ist es auf jeden Fall für Käufer und Verkäufer, im Vorwege einen Autokaufvertrag (Kfz-Kaufvertrag) zu schließen.

Hier finden Sie ein kostenloses Muster für einen Kfz-Kaufvertrag:



In dem Kaufvertrag soll das Fahrzeug detailliert beschrieben werden, die Art der Fahrzeugüberhabe und die Zahlungsart festgehalten werden, auch die Verpflichtung des Käufers, dass er das Fahrzeug unverzüglich ummeldet, spätestens binnen einer Woche.

Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner werden hier genau erörtert, damit es hinterher nicht zu unliebsamen Missverständnissen kommen kann.

Die wichtigsten Punkte, die der Kfz-Kaufvertrag enthalten sollte sind: eine genaue Detailbeschreibung des Fahrzeugs, dazu gehören auch eventuelle Beschädigungen oder nicht eindeutig sichtbare Unfallschäden, schriftliche Aufzählung von eventuellem Sonderzubehör und die Nennung der übergebenen Dokumente. Die Dokumente sollte sich der Käufer in aller Ruhe ansehen, die Fahrgestellnummer der Papiere mit dem Fahrzeug abgleichen.

Wenn im selbstformulierten Gebrauchtwagen-Kaufvertrag "ohne Garantie, gekauft wie gesehen" steht, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Der Verkäufer kann dann hinterher nicht mehr für eventuelle Mängel des Fahrzeugs zur Rechenschaft gezogen werden und der Käufer hat keine Möglichkeit mehr, aus dem Vertrag zurückzutreten.

Kommt es zu dem unangenehmen Fall, dass der Käufer den Vertrag rückgängig machen möchte, muss das Auto wirklich mangelhaft sein. Es kann sich dabei um Sachmängel oder Rechtsmängel handeln. Ein Sachmangel besteht, wenn die im Vertrag beschriebene Beschaffenheit nicht den Tatsachen entspricht.




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