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Autowebsite » Auto Wissen » Totalschaden Restwert

Totalschaden Restwert




Völlig unabhängig von der Art der Beschädigung spricht man dann von einem Totalschaden, wenn die Höhe des Schadens den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach Alter, Laufleistung und Zustand übersteigt.

Um zu verdeutlichen, dass es nicht darum geht, wie kaputt ein Auto tatsächlich ist, wird auch oft von einem "wirtschaftlichen Totalschaden" gesprochen. Natürlich kann es trotzdem sein, dass die Art der Beschädigung so schwerwiegend ist, dass eine Reparatur nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann.

Ist der Schaden versichert - sei es durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder die eigene Vollkaskoversicherung - so wird ein Restwertgutachten erstellt, in dem die Höhe der Reparaturkosten bestimmt wird und der Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand dem Wiederbeschaffungswert nach Liste gegenübergestellt wird.

Die Feststellung, ob es sich um einen Totalschaden handelt, ergibt sich aus dem Vergleich von Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert: ist der Wiederbeschaffungswert geringer als die Reparaturkosten, so handelt es sich um einen Totalschaden, da die Höhe des Schadens den "totalen Wert", also den Gesamtwert des Fahrzeugs übersteigt.

Bei neueren, teuren Fahrzeugen kann es sein, dass auch ein großer Frontschaden durch Auffahren noch keinen Totalschaden darstellt. Bei älteren Fahrzeugen hingegen kann auch schon eine geringe Beschädigung einen Totalschaden darstellen, weil der Wiederbeschaffungswert laut Liste nur noch bei ein paar hundert Euro liegt.

Der im Gutachten genannte Restwert orientiert sich meistens an drei Geboten von Aufkäufern und dient der Versicherung als Abrechnungsgrundlage. Da das Fahrzeug im Normalfall vom Eigentümer verkauft wird, zahlt die Versicherung nur die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Den ausstehenden Betrag erhält der Eigentümer des Unfallwagens dann durch den Verkauf.




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