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LKW Führerschein




Mit der Einführung des EU-Führerscheins zum 01. Januar 1999 haben sich die bis dahin gängigen Führerscheinklassen weiter unterteilt.

Für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins gilt:

Mindestalter und Voraussetzungen:

Die Person muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, und im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein. Die geistige und körperliche Eignung zum Führen eines Lkw wurde festgestellt (Fahrtauglichkeitsuntersuchung).

Klassen und Berechtigung:

C - Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen und mit Anhänger bis 750 Kilogramm

C1 - Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und mit Anhänger bis 750 Kilogramm

CE - Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen und mit Anhänger über 750 Kilogramm
Sattelzug über 7,5 Tonnen Gesamtmasse

C1E - Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen und mit Anhängern über 750 Kilogramm

(Die Zahlen geben die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge bzw. Anhänger an.)

Für die gewerbliche Nutzung dieser Führerscheinklassen (Berufskraftfahrer) gilt das vollendete 21. Lebensjahr.

Die Führerscheinklasse CE schließt die Klassen C1E, BE, T, L und D (Busse ohne Fahrgäste zum Zweck der Überführung oder technischer Überprüfung - nur im Inland) ein.

Verlängerung der Berechtigung:

Die Führerscheinklassen C und CE werden nur auf 5 Jahre nach Erwerb befristet. Vor Ablauf der Frist muss der Inhaber die Verlängerung um weiter 5 Jahre beantragen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung.

Inhaber der Führerscheinklassen C bis C1E müssen ab dem 50. Lebensjahr zu einer medizinischen Untersuchung zur Feststellung der weiteren geistigen und körperlichen Eignung. Diese Untersuchung erfolgt weiterhin im Abstand von 5 Jahren. Diese Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist grundsätzliche Voraussetzung für den Behalt der jeweiligen Führerscheinklasse.

Sonder-Kfz und Spezialfahrzeuge:

Voraussetzung zum Führen dieser Fahrzeuge ist ein entsprechender Qualifikationsnachweis in Verbindung mit der notwendigen Führerscheinklasse.




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