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Kfz Saisonkennzeichen
Ein KFZ-Saisonkennzeichen wird immer dann benötigt, wenn ein Kraftfahrzeug nicht
das ganze Jahr genutzt wird. Sehr verbreitet sind diese Kennzeichen bei Motorrädern,
aber auch bei Cabrios, sowie im gewerblichen Bereich zum Beispiel bei Winterdienstfahrzeugen.
Diese Saisonkennzeichen gibt es erst seit 1997. Davor musste das Saisonfahrzeug
vor der ersten Fahrt bei der KFZ Zulassungsstelle angemeldet und nach der letzten
Fahrt des Jahres wieder abgemeldet werden.
Heute wird das KFZ Saisonkennzeichen für den gewünschten Zeitraum bei der zuständigen
Zulassungsstelle nur einmal beantragt. Automatisch wird es in jedem Jahr zum beantragten
Zeitpunkt an-, bzw. abgemeldet. Minimum bei der Anmeldezeit sind zwei Monate und
Maximum 11 Monate.
Beginn der Anmeldung ist immer der erste Tag des Monats und bei der Abmeldung der
letzte Tag des Monats. In der abgemeldeten Zeit darf das KFZ nicht am öffentlichen
Verkehr teilnehmen. Auch im öffentlichen Verkehrsraum abstellen ist nicht gestattet.
Beim Saisonkennzeichen ist am rechten Rand der Zulassungszeitraum eingeprägt.
Gerade bei KFZ mit Saisonkennzeichen muss bei der Versicherung genau geprüft und
verglichen werden. Manche Versicherer bieten Kurztarife an, die bei der Hochrechnung
auf 12 Monate teurer sind, als der normal gültige Tarif.
Ein fairer Tarif ist, wenn vom Normaltarif auf die tatsächlich zugelassenen Tage
zurück gerechnet wird. Da das Fahrzeug auch in der abgestellten Zeit gegen Brand
und Diebstahl versichert ist, kommt noch ein geringer Zuschlag hinzu. Auch die anderen
Vergünstigungen des Normaltarifes (Abstellung in der Garage, Wenigfahrer usw.) sollten
mit in den Tarif einfließen.
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