Suche

Unser Service
» Auto Gewinnspiel
» Bußgeldkatalog
» Gebrauchtwagen
» KFZ Versicherung
» Routenplaner
Rund um das Auto
» Audio & Hifi
» Autobahngebühren
» Automarken
» Autokauf / Verkauf
» Autokredit
» Auto Wissen
» Auto Ersatzteile
» Benzin sparen
» Fahrsicherheit
» Finanzierung / Steuern
» Führerscheinklassen
» Karosserie
» Kfz-Kennzeichen
» Kfz-Steuertabelle
» Kaufberatung
» Navigationssysteme
» Oldtimer / Youngtimer
» Pflege / Reinigung
» Pkw Neuzulassungen
» Punkte in Flensburg
» Reifen
» Reparaturanleitungen
» Staumeldungen
» Schwackeliste
» Tankstellen
» Tipps & Tricks
» Tuning
» Verkehrszeichen
» Verkehrsrecht
» Zubehör / Werkzeug
» Sonstiges

Hier dreht sich alles ums Auto - AutoWebsite.de

 

 

 

Autowebsite » Auto Wissen » KFZ Gutachten beim Gutachter

KFZ Gutachten beim Gutachter




Ist es zu einer Beschädigung am eigenen Wagen gekommen, kann es sinnvoll sein, nicht einen Kostenvoranschlag einzuholen, sondern ein Gutachten erstellen zu lassen, in dem die Höhe des entstandenen Schadens festgestellt wird.

Ist die Beschädigung durch ein anderes Fahrzeug entstanden, werden die Kosten für das Gutachten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Theoretisch kann für jeden Schaden ein Gutachten verlangt werden, jedoch hat der Geschädigte die Pflicht, an der Minderung des Schadens mitzuwirken. Dies soll verhindern, dass für jede Bagatelle sofort ein Gutachten in Auftrag gegeben wird.

Der Anspruch auf die Bezahlung des Gutachtens kann vom Geschädigten an den Gutachter abgetreten werden. Dieser rechnet dann seine Leistung mit der gegnerischen Versicherung direkt ab. Viele Versicherungen bieten außerdem die Möglichkeit, selbst einen Gutacher zu beauftragen, was den Ablauf noch einmal vereinfacht.

Da der Gutachter den Anspruch hat, ein unabhängiger Sachverständiger zu sein, macht es theoretisch keinen Unterschied, wer den Gutachter letztlich bestellt.

Im Gutachten werden für die Ermittlung der Reparaturkosten die ortsüblichen Löhne zugrunde gelegt, deshalb kann es je nach Region zu Abweichungen kommen.

Ist das Gutachten fertig gestellt, kann der Geschädigte entscheiden, ob er die Reparatur in Auftrag gibt (und diese dann von der Versicherung bezahlt wird), oder ob er eine fiktive Abrechnung wünscht.

Letzteres bedeutet, dass die ermittelte Schadenshöhe an den Geschädigten ausgezahlt wird und er dann selber entscheiden kann, wo, wann und wie eine Reparatur erfolgt.

Übersteigt die Höhe der Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs, wird ein so genanntes Restwertgutachten erstellt. Gezahlt wird dann der Restwert des Fahrzeugs oder eine Reparatur, die 130% des Restwertes nicht übersteigen darf.


Diese Seite empfehlen | Diese Seite verlinken


Beliebte Artikel:

Motoröl Unterschiede
Totalschaden Restwert
Austauschmotor




Sie können mehr automobiles Wissen zu diesem Thema beitragen? Wir freuen uns auf Ihren Beitrag:


Leser-Kommentare (0)


Ihr Name:


Ihr Kommentar:


Sicherheitsabfrage:






Impressum - Haftungshinweise - Sitemap