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KFZ Gutachten beim Gutachter
Ist es zu einer Beschädigung am eigenen Wagen gekommen, kann es sinnvoll sein, nicht
einen Kostenvoranschlag einzuholen, sondern ein Gutachten erstellen zu lassen, in
dem die Höhe des entstandenen Schadens festgestellt wird.
Ist die Beschädigung durch ein anderes Fahrzeug entstanden, werden die Kosten für
das Gutachten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Theoretisch
kann für jeden Schaden ein Gutachten verlangt werden, jedoch hat der Geschädigte
die Pflicht, an der Minderung des Schadens mitzuwirken. Dies soll verhindern, dass
für jede Bagatelle sofort ein Gutachten in Auftrag gegeben wird.
Der Anspruch auf die Bezahlung des Gutachtens kann vom Geschädigten an den Gutachter
abgetreten werden. Dieser rechnet dann seine Leistung mit der gegnerischen Versicherung
direkt ab. Viele Versicherungen bieten außerdem die Möglichkeit, selbst einen Gutacher
zu beauftragen, was den Ablauf noch einmal vereinfacht.
Da der Gutachter den Anspruch hat, ein unabhängiger Sachverständiger zu sein, macht
es theoretisch keinen Unterschied, wer den Gutachter letztlich bestellt.
Im Gutachten werden für die Ermittlung der Reparaturkosten die ortsüblichen Löhne
zugrunde gelegt, deshalb kann es je nach Region zu Abweichungen kommen.
Ist das Gutachten fertig gestellt, kann der Geschädigte entscheiden, ob er die Reparatur
in Auftrag gibt (und diese dann von der Versicherung bezahlt wird), oder ob er eine
fiktive Abrechnung wünscht.
Letzteres bedeutet, dass die ermittelte Schadenshöhe an den Geschädigten ausgezahlt
wird und er dann selber entscheiden kann, wo, wann und wie eine Reparatur erfolgt.
Übersteigt die Höhe der Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs, wird ein so genanntes
Restwertgutachten erstellt. Gezahlt wird dann der Restwert des Fahrzeugs oder eine
Reparatur, die 130% des Restwertes nicht übersteigen darf.
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