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Digitaler Tacho
Aufgrund der EG-Verordnung 561/2006 im EU Amtsblatt müssen betreffende Fahrzeuge
ab dem 1. Mai 2006 einen digitalen Tachografen haben. Damit ein reibungsloser
Umgang mit den digitalen Tachographen gewährleistet ist, bietet die DEKRA
bundesweit Kurse für Fahrer und Unternehmen an.
Derzeit lässt die EU drei digitale Fahrtenschreiber zu, die sich von der
Funktion her kaum unterscheiden. Bevor man jedoch einen digitalen Tachographen
nachrüstet, sollte man die Gesamtkosten genau miteinander vergleichen. Zum Preis
für den eigentlichen Tacho kommen schnell noch 200 bis 300 Euro für den Einbau
hinzu. Je nach Anbieter kann auch noch die Software und das Download-Werkzeug
extra kosten.
Hintergrund des digitalen Tachos ist es, die Arbeitzeiten von LKW-Fahrern besser
im Auge behalten zu können. Jedoch müssen sich auch Handwerker umstellen, denn
vorgeschrieben ist der digitale Tacho für neu zugelassenen Nutzfahrzeuge ab 3,5
Tonnen oder neun Sitzen.
Der Fahrtenschreiber speichert Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten, Motordrehzahlen,
gefahrene Geschwindigkeiten sowie Arbeitsvorgänge am Fahrzeug. Jeder Fahrer
benötigt eine eigene Chipkarte, wofür der EU-Führerschein Voraussetzung ist. Die
Karte kostet zwischen 32 und 42 Euro, gilt für fünf Jahre und wird von der
Führerscheinstelle ausgegeben.
Des weiteren wird eine Unternehmerkarte benötigt, damit man die Daten vom Tacho
herunterladen kann. Diese kosten um die 35 Euro und sind ebenfalls für fünf
Jahre gültig. Ausgestellt werden diese Karten von den Gewerbeaufsichtsämtern.
Spätestens nach 28 Tagen müssen die Fahrten von den Fahrerkarten auf den PC
übertragen werden und zwei Jahre archiviert werden.
Bevor das Gerät eingesetzt werden kann, muss das Kfz-Kennzeichen auf dem Chip
gespeichert werden, was nur eine autorisierte Werkstatt übernehmen darf. Der
digitale Tacho muss dann alle zwei Jahre zum Check.
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