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Auto Wartung / Inspektion
Eine Wartung des Autos wird auch Inspektion genannt und ist eine Überprüfung von
wichtigen Teilen eines Kraftfahrzeuges. Das Intervall, bis eine Inspektion
erneut fällig wird, variiert von Modell zu Modell und dient vor allem der
Sicherheit und Funktionsfähigkeit. Bei neuen Fahrzeugen zeigt das
Service-Interfall im Digitaldisplay des Tachos den Zeitpunkt an, ab dem der
nächste Werkstattbesuch für die Inspektion bzw. für einen Ölwechsel fällig wird.
Zu unterscheiden ist hierbei die freiwillige Inspektion und die Untersuchung
aufgrund rechtlicher Vorgaben. Bei einer freiwilligen Inspektion wird das
Fahrzeug von Vertragswerkstätten untersucht. Hierbei handelt es sich um eine
präventive Maßnahme zur Vorbeugung von Schäden. Zudem dient die freiwillige
Wartung auch der Werterhaltung des Fahrzeugs. In der Regel jedoch macht - wie
weiter oben beschrieben - der Fahrzeughersteller Vorgaben zum Umfang und zu der
Häufigkeit der Inspektionen.
Teilweise ist die Einhaltung dieser Inspektionstermine eine Voraussetzung für
die Herstellergarantie. Es stellen sich auch viele Hersteller bei Defekten
leistungsfrei, wenn die Inspektion gar nicht, oder nicht rechtzeitig
durchgeführt werden.
Eine weitere Variante der Wartung eines Fahrzeugs ist die technische
Überprüfung, auch Hauptuntersuchung genannt. Hierbei handelt es sich um eine
periodische Prüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist und die Mängelfreiheit
von Verkehrsmitteln sicherstellen soll.
Die gesetzlichen Regelungen der Hauptuntersuchung sind unterschiedlich und
erfolgt meist in regelmäßigen, zeitlichen Abständen. Neben den
Hauptuntersuchungen von Kraftfahrzeugen gibt es auch spezielle Regelungen für
Straßenbahnen, Eisenbahnen und anderen Verkehrsmitteln. Die Hauptuntersuchung
gibt es seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland und zwischenzeitlich gibt es
auch vergleichbare Regelungen zur technischen Überwachung in allen EU-Staaten.
In Deutschland übernehmen nicht die Behörden die Hauptuntersuchung, sondern
amtlich anerkannte Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA. Der Umfang und der
Ablauf der Untersuchung ist den „Richtlinien über die Durchführung der
Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an
Fahrzeugen“ festgelegt.
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