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Auto verleihen




Das liebste Kind des Deutschen zu verleihen ist immer eine Vertrauenssache. Das trifft auf jeden Fall im privaten Bereich zu.

Gewerblich ist es heute üblich, dass bei einer Autoreparatur von der Werkstatt ein Leihwagen zu günstigen Konditionen angeboten wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung versichern in diesem Fall das Auto.

Die Versicherungen gelten somit auch beim Verleihen. Zu Problemen bei einem Schaden kann es trotzdem kommen, weil oft Selbstbeteiligungen zu zahlen sind. Wenn der Nutzer des geliehenen Fahrzeuges das Geld nicht zahlt, oder nicht hat, muss der Eigentümer für den Selbstbehalt aufkommen. Auch die Hochstufung des Autos in eine andere Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall ist ein Risiko des Verleihers.

Beim Auto verleihen muss unbedingt ein schriftliches Übergabeprotokoll mit Kilometerstand, Datum und Uhrzeit erfolgen. Gleiches gilt für die Rückgabe des Autos. Verleiher und Leiher müssen die Protokolle unterzeichnen. Bei einer Verkehrsüberschreitung (blitzen) erhält der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen bzw. Busgeldbescheid. Ohne Übergabe- und Übernahmedokumente können Probleme vorprogrammiert sein. Bei einem Unfall mit Fahrerflucht haftet der Fahrzeughalter, wenn er nicht nachweisen kann, dass der PKW zum Zeitpunkt verliehen war, oder von einem anderen genutzt wurde.

Es gibt heute genügend Möglichkeiten ein Auto zu leihen. Auch die Kosten sind vertretbar. Über klare juristisch ausformulierte Verträge sind die Risiken geregelt und abgegrenzt. Jedem muss empfohlen werden, einen Leihwagen im Autohaus oder einer anderen Leihfirma zu mieten.

Private Autoverleihung sollte grundsätzlich nur im engsten Familienkreis erfolgen.




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