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Auto verleihen
Das liebste Kind des Deutschen zu verleihen ist immer eine Vertrauenssache.
Das trifft auf jeden Fall im privaten Bereich zu.
Gewerblich ist es heute üblich, dass bei einer Autoreparatur von der Werkstatt
ein Leihwagen zu günstigen Konditionen angeboten wird. Die
Kfz-Haftpflichtversicherung und die Vollkaskoversicherung versichern in diesem
Fall das Auto.
Die Versicherungen gelten somit auch beim Verleihen. Zu Problemen bei einem
Schaden kann es trotzdem kommen, weil oft Selbstbeteiligungen zu zahlen sind.
Wenn der Nutzer des geliehenen Fahrzeuges das Geld nicht zahlt, oder nicht hat,
muss der Eigentümer für den Selbstbehalt aufkommen. Auch die Hochstufung des
Autos in eine andere Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall ist ein Risiko des
Verleihers.
Beim Auto verleihen muss unbedingt ein schriftliches Übergabeprotokoll mit
Kilometerstand, Datum und Uhrzeit erfolgen. Gleiches gilt für die Rückgabe des
Autos. Verleiher und Leiher müssen die Protokolle unterzeichnen. Bei einer
Verkehrsüberschreitung (blitzen) erhält der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen
bzw. Busgeldbescheid. Ohne Übergabe- und Übernahmedokumente können Probleme
vorprogrammiert sein. Bei einem Unfall mit Fahrerflucht haftet der
Fahrzeughalter, wenn er nicht nachweisen kann, dass der PKW zum Zeitpunkt
verliehen war, oder von einem anderen genutzt wurde.
Es gibt heute genügend Möglichkeiten ein Auto zu leihen. Auch die Kosten sind
vertretbar. Über klare juristisch ausformulierte Verträge sind die Risiken
geregelt und abgegrenzt. Jedem muss empfohlen werden, einen Leihwagen im
Autohaus oder einer anderen Leihfirma zu mieten.
Private Autoverleihung sollte grundsätzlich nur im engsten Familienkreis
erfolgen.
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