|
Autowebsite » Auto Wissen » ABE Teilegutachten
ABE Teilegutachten
Eine ABE (amtliche Betriebserlaubnis) muss vom Besitzer immer mit den Fahrzeugpapieren
mitgeführt werden. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dadurch in der Regel
nicht mehr notwendig.
Alle austauschbare Verbauteile - sei es am KFZ oder am Motorrad - müssen vom TÜV
genehmigt werden. So auch der "böse Blick" oder "Angeleyes" neben Verkleidungsteilen,
besondere Beleuchtung und Zubehörteile welche nicht zur gängigen Ausstattung gehören.
Zu jedem verbauten Teil wird im Normalfall eine ABE vom Hersteller mitgeliefert,
die je nach Verordnung entweder TÜV-genehmigungspflichtig ist, oder zumindest mit
bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden muss.
Hier sollten vorher Erkundigungen beim Teilehersteller und direkt beim TÜV-Gutachter
eingeholt werden. Teile, die vom TÜV von vornherein genehmigt worden sind, tragen
bestimmte Kennzeichen wie z.B. "e11" und benötigen keine nochmalige Abnahme.
Eine ABE bescheinigt, dass die neu angebauten Teile den Sicherheitsbestimmungen
entsprechen und in keiner Weise den Straßenverkehr gefährden. Werden Gebrauchtteile
verbaut, bei denen so manches Mal die ABE nicht mehr auffindbar ist, können im Internet
die entsprechenden ABE´s auch heruntergeladen werden.
Manche Teilehersteller, oder Automobilhersteller bieten diesen Service an. Vorsicht
ist geboten, wenn im Internet ABE´s von Privatleuten illegal zum Download angeboten
werden.
Eigens angefertigte Teile müssen immer erst vom TÜV überprüft, getestet und anschließend
genehmigt werden. Ein solches Verfahren kann immense Kosten verursachen, sodass
es meist sinnvoller ist, auf vorgefertigte Teile zurückzugreifen.
Diese Seite empfehlen
| Diese Seite verlinken
Beliebte Artikel:
Domstrebe Auto Nachbau / Replika Kfz Sachverständiger Kfz Saisonkennzeichen
Sie können mehr automobiles Wissen zu diesem Thema beitragen? Wir freuen uns auf Ihren Beitrag:
Leser-Kommentare (0)
|