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Autowebsite » Auto Wissen » ABE Teilegutachten

ABE Teilegutachten




Eine ABE (amtliche Betriebserlaubnis) muss vom Besitzer immer mit den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dadurch in der Regel nicht mehr notwendig.

Alle austauschbare Verbauteile - sei es am KFZ oder am Motorrad - müssen vom TÜV genehmigt werden. So auch der "böse Blick" oder "Angeleyes" neben Verkleidungsteilen, besondere Beleuchtung und Zubehörteile welche nicht zur gängigen Ausstattung gehören.

Zu jedem verbauten Teil wird im Normalfall eine ABE vom Hersteller mitgeliefert, die je nach Verordnung entweder TÜV-genehmigungspflichtig ist, oder zumindest mit bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden muss.

Hier sollten vorher Erkundigungen beim Teilehersteller und direkt beim TÜV-Gutachter eingeholt werden. Teile, die vom TÜV von vornherein genehmigt worden sind, tragen bestimmte Kennzeichen wie z.B. "e11" und benötigen keine nochmalige Abnahme.

Eine ABE bescheinigt, dass die neu angebauten Teile den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und in keiner Weise den Straßenverkehr gefährden. Werden Gebrauchtteile verbaut, bei denen so manches Mal die ABE nicht mehr auffindbar ist, können im Internet die entsprechenden ABE´s auch heruntergeladen werden.

Manche Teilehersteller, oder Automobilhersteller bieten diesen Service an. Vorsicht ist geboten, wenn im Internet ABE´s von Privatleuten illegal zum Download angeboten werden.
 
Eigens angefertigte Teile müssen immer erst vom TÜV überprüft, getestet und anschließend genehmigt werden. Ein solches Verfahren kann immense Kosten verursachen, sodass es meist sinnvoller ist, auf vorgefertigte Teile zurückzugreifen.




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