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GEZ beim Autoradio
Was die Methoden der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - kurz GEZ - betrifft, scheiden sich die Geister ja bekanntlich. Fakt ist jedoch: Wer ein funktionstüchtiges Autoradio besitzt wird um die vierteljährlich anfallenden Rundfunkgebühren nicht herumkommen. Doch wann muss ein empfangsbereites Radio im Auto eigentlich separat angemeldet werden? Hier die wichtigsten Fakten zum Thema GEZ beim Autoradio:
Wann müssen Autoradios separat bei der GEZ angemeldet werden?
Ein Autoradio ist dann bei der GEZ separat anzumelden, wenn der Rundfunkteilnehmer bisher noch kein Radio bei der GEZ angemeldet hat. Als Rundfunkteilnehmer gilt bei einem Auto derjenige, auf den das Auto zugelassen ist. Wer bereits als Rundfunkteilnehmer bei der GEZ ein Radio gemeldet hat, das zum Beispiel in der Wohnung steht, darf weitere Radios in der Wohnung und im seinem privat genutzten Fahrzeug als Zweitgeräte nutzen, ohne dafür noch mal gesondert Gebühren an die GEZ zu zahlen.
Wie verhält es sich mit mehreren Autoradios in eheähnlichen Partnerschaften?
Die Nutzung des Autoradios als gebührenfreies Zweitgerät gilt nur für Einzelpersonen, nicht aber für eheähnliche Partnerschaften. Wer in einer eheähnlichen Partnerschaft lebt, in der beide Partner einen eigenen Wagen mit Autoradio besitzen, muss beachten, dass jeder Partner sein Autoradio gesondert bei der GEZ anmelden muss. In diesem Fall gilt das Autoradio des Partners nicht als Zweitgerät. Anders verhält es sich, wenn zwei Autos auf eine Einzelperson zugelassen sind. Dann gilt das zweite Autoradio, sofern vom Fahrzeughalter bereits ein Radio bei der GEZ angemeldet ist, als Zweitgerät und muss vom Partner, der das Auto nutzt, nicht separat gemeldet werden.
Müssen auch Navigationsgeräte bei der GEZ gemeldet werden?
Noch komplizierter ist die Sachlage geworden seit Fahrzeughalter zunehmend mobile Navigationsgeräte in ihren Fahrzeugen nutzen.
Ein Teil der neuartigen Geräte gelten bereits ebenfalls als Empfangsgerät, sofern sie den Empfang von Rundfunk ermöglichen.
Hier verhält es sich ähnlich, wie beim Autoradio. Hat der Fahrzeughalter bereits ein Radio bei der GEZ gemeldet, gilt das empfangsbereite Navigationsgerät im Auto als Zweitgerät. Auch hier gilt für eheähnliche Partnerschaften: Die Anmeldung hängt immer davon ab, ob der Zweitwagen auf eine oder zwei verschiedene Personen zugelassen ist.
Bei zwei Navigationsgeräten in Fahrzeugen unterschiedlicher Fahrzeughalter, muss der Partner sein empfangsbereites Navigationsgerät ebenfalls bei der GEZ melden.
Gilt die GEZ auch für Autoradios in geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen?
Viele Freiberufler und Selbstständige nutzen ihr Auto fast ausschließlich für geschäftliche Fahrten. Doch auch in diesem Fall müssen Gebühren für ein vorhandenes Autoradio gezahlt werden. Zudem müssen Freiberufler und Selbstständige ihr Autoradio im privaten Geschäftsfahrzeug zusätzlich zu ihren privat angemeldeten Geräten bei der GEZ melden.
Auch Arbeitnehmer müssen das Autoradio im Privatfahrzeug anmelden, sofern noch kein privates Radio angemeldet ist.
Gilt die GEZ auch für Autoradios in Geschäftsfahrzeugen?
Auch wer einen Geschäftswagen fährt muss, sofern ein empfangsbereites Radio vorhanden ist, Gebühren an die GEZ zahlen.
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